Aktuelle Informationen
 


Wir liefern auch Ersatzteile für Fremdfabrikate.



Modernisierung Ihrer Räucheranlage

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf unser aktuelles Angebot für die Modernisierung Ihrer vorhandenen Räucheranlage aufmerksam machen.

 

Für eine solche Maßnahme können wir Ihnen anbieten:

 

- Kostenlose Beratung bei Ihnen vor Ort mit Besprechung der
  Umbaumaßnahmen sowie Angebotserstellung.

 

Umbaumaßnahmen können z.B. beinhalten
 

 - Optimierung Ihrer Anlage durch eine neue Computersteuerung

 - Überprüfung Ihres Raucherzeugers (beachten Sie unsere aktuelle
    Information „Explosionsschutz“).

 

- Erstellen des Explosionsschutzdokumentes

- Bewertung des Gesamtzustandes Ihrer Anlage

 

Über eine Nachricht von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

 

Hier gelangen Sie zu unserem Kontaktformular.



Explosionsschutz

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist durch den Arbeitgeber für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung zur sicheren Bereitstellung und Benutzung durch-zuführen.

Kann bei der Benutzung von Arbeitsmitteln die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, so hat der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens dieser Atmosphäre, die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen zu beurteilen. Arbeitsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung geeignet sind.

Für alle betreffenden Arbeitsmittel ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Arbeitsmittel müssen den Anforderungen des Explosionsschutzes nach der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen, wenn sie nach dem 30. Juni 2003 erstmalig im Unternehmen bereitgestellt werden. Für alle Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 3. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt oder eingeführt worden sind, ist spätestens bis zum 31. Dezember 2005 ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Die Vorschriften zum Explosionsschutz gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sind unter anderem auf Räucheranlagen zur Nahrungsmittelbehandlung anzuwenden.

Wir haben durch entsprechende Schulungen die Befähigung erworben, das Dokument zu erstellen.